Allgemeine Geschäftsbedingungen 2018
Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Verträge im Zusammenhang mit unseren Transportaktivitäten/-leistungen gelten ausschließlich:
Nationaler Straßentransport: Allgemeine Transportbedingungen 2002 (AVC), hinterlegt bei den Bezirksgerichten Amsterdam und Rotterdam.
Internationaler Straßentransport: Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), ergänzend gelten die AVC-Bedingungen.
Lagerarbeiten: Niederländische Lagerbedingungen, hinterlegt am 15. November 1995 beim Bezirksgericht Rotterdam.
Speditionsleistungen: Niederländische Speditionsbedingungen, hinterlegt am 1. Juli 2004 bei den Bezirksgerichten Amsterdam, Arnhem, Breda und Rotterdam, unter Ausschluss von Artikel 13.
Warehousing: Physical Distribution Bedingungen (neueste Fassung), zuletzt festgelegt durch Stichting Vervoeradres und hinterlegt bei den Bezirksgerichten Amsterdam und Rotterdam.
Vertikaltransport: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbandes Verticaal Transport – Version Januar 2010 (VVT).
Schwer- und Spezialtransporte: Allgemeine Geschäftsbedingungen für außergewöhnliche Transporte (AVET).
Stauereiarbeiten: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins der Rotterdamer Stauer, hinterlegt am 12. August 1976 beim Bezirksgericht Rotterdam.
Logistikdienstleistungsbedingungen (LSV): hinterlegt durch FENEX (Niederländische Organisation für Spedition und Logistik) und TLN (Transport en Logistiek Nederland) am 2. April 2014 beim Bezirksgericht Rotterdam unter Nummer 28/2014.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Zahlungsbedingungen von Transport en Logistiek Nederland, hinterlegt am 2. Juli 2002 beim Bezirksgericht Den Haag.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt jeweils die zuletzt veröffentlichte Fassung der oben genannten Bedingungen. Diese werden Ihnen auf Wunsch kostenlos zugesandt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Peters Transport Vorrang vor denen des Auftraggebers und sind integraler Bestandteil aller abgeschlossenen und zukünftigen Verträge sowie erbrachten Leistungen.
Tarife
Die Tarife gelten für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem 01.01.2018 und verstehen sich zzgl. MwSt., MAUT und Dieselzuschlag.
Kosten für Buchungsprogramme wie Transporeon gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Tarife gelten für die gesamte Benelux-Region, mit Ausnahme der Watteninseln (sofern nicht anders angegeben).
Tarife verstehen sich exklusive Zuschläge für Innenstädte, Inselzustellungen und Umweltzonen.
Sofern nicht anders vereinbart, bezieht sich jeder Vertrag auf Transporte gemäß unseren Dienstleistungen und den damit verbundenen Laufzeiten. Abweichungen können zu Mehrkosten führen.
Tarife gelten pro Sendung. Eine Sendung umfasst eine Lade- und eine Entladestelle.
Vereinbarte Laufzeiten basieren auf einer regulären 5-Tage-Arbeitswoche ohne Fahrverbote unter der Woche oder am Wochenende.
Nationale Feiertage können Auswirkungen auf Laufzeiten und Kosten haben (u. a. wegen möglicher Rückladungen und 200 % Tariflohn). Dies gilt sowohl für nationale als auch internationale Feiertage. Einsätze an nationalen Feiertagen werden gemäß Tarifvertrag mit 200 % berechnet.
Kostensteigerungen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. staatliche Maßnahmen wie Kilometerabgaben) behalten wir uns zur Weiterberechnung vor.
Lohnklausel: Die Tarife basieren auf dem aktuellen Lohnniveau. Bei jeder Lohnerhöhung von 1 % erfolgt eine Tarifanpassung von 0,45 %.
Preise sind in Euro angegeben.
Alle von Peters Transport abgegebenen Tarife gelten vorbehaltlich Druck- und Tippfehlern.
Terminsendungen (Be- und Entladung)
Fixtermin: 80,00 € Zuschlag
Vor 10:00 Uhr: 60,00 € Zuschlag
Vor 12:00 Uhr: 45,00 € Zuschlag
Maut
Mautkosten sind nicht in den Tarifen enthalten und werden gemäß den jeweils gültigen Mautsätzen berechnet.
Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Zahlungsbedingungen von Transport en Logistiek Nederland.
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen und Inkassokosten berechnet werden.
Alle Leistungen erfolgen unter der Voraussetzung einer ausreichenden Kreditversicherung.
Es gilt niederländisches Recht.
Maximales Gewicht
Nationaler Transport: maximale Nutzlast 30.000 kg (Fahrzeug inkl. Ladung max. 50.000 kg). Höhere Gewichte auf Anfrage mit speziellem Equipment möglich.
Internationaler Transport: maximale Nutzlast 25.000 kg (Fahrzeug inkl. Ladung max. 40.000 kg, in Belgien 44.000 kg zulässig).
Für Fahrzeuge mit Kran oder Mitnahmestapler gelten abweichende Gewichtsgrenzen.
Die Beladung muss so erfolgen, dass keine Achsüberlastung entsteht und die Last gleichmäßig verteilt ist. Der Fahrer ist hierbei weisungsbefugt.
Überbreite oder -höhe nur nach Rücksprache.
Umrechnungsfaktoren
Maßgeblich ist jeweils der höchste errechnete Wert:
Max. 1.850 kg = 1 Lademeter
1 m³ = max. 330 kg = 0,2 Lademeter
1 Europalette (120×80 cm) = max. 750 kg = 0,4 Lademeter
1 Blockpalette (120×100 cm) = max. 925 kg = 0,5 Lademeter
Bei abweichenden Maßen: (Länge × Breite) / 2,4. Stauverluste gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Überstehende Ware wird nach tatsächlichem Maß berechnet.
Auftragsannahme / Erreichbarkeit
Ein Transportauftrag wird erst nach schriftlichem oder elektronischem Eingang akzeptiert.
Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein; für Schäden durch mangelhafte Verpackung haftet der Auftraggeber.
Jede Einheit muss gekennzeichnet sein mit Absender, vollständiger Empfängeradresse und Referenznummer.
Lade- und Entladestellen müssen für ein Fahrzeug mit 18,75 x 2,60 x 4,00 m zugänglich sein.
Abholung
Abholung am nächsten Werktag erfolgt, wenn:
Versanddaten spätestens am Vortag vor 14:30 Uhr übermittelt werden.
vollständige Angaben vorliegen (Empfängerdaten, Entladung per Mitnahmestapler/Kran, Anzahl, Einheit, Gesamtgewicht).
ein vom Auftraggeber erstellter Frachtbrief beiliegt.
Eilsendungen nach Absprache.
Stornierung
Kostenlose Stornierung nur, wenn:
keine Kosten entstanden sind;
rechtzeitig storniert wurde (nicht am Ladetag).
Bei bereits erfolgter Planung oder begonnenen Tätigkeiten werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet, maximal jedoch 80 % des Auftragswertes.
Lieferung
Lieferung zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Andere Zeiten nach Absprache.
Bei Breiten über 3,00 m kann eine Genehmigung erforderlich sein. Zusatzkosten werden berechnet.
Überschreitung von Lade- und Entladezeiten
Komplettladungen: über 1 Stunde: 64,00 € pro Stunde.
Teilladungen: 15 Minuten für die erste Palette/Lademeter, danach 5 Minuten pro Einheit, maximal 1 Stunde. Mehrzeit: 64,00 € pro Stunde.
Wartezeit: 64,00 € pro Stunde.
Palettentausch
Exklusive Palettentausch, sofern nicht anders vereinbart.
Sonstiges
Peters Transport ist berechtigt, (Teil-)Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.
Versicherung
Internationale Transporte gemäß CMR (max. Haftung 8,33 SZR/kg), nationale Transporte gemäß AVC (max. 3,40 € pro kg). Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Schäden müssen bei Empfang auf dem Frachtbrief vermerkt und innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden.
Eine Verrechnung mit Frachtforderungen ist ausgeschlossen.